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Rahmenbedingungen
So lösen Sie unser Versprechen ein
Wir sind pünktlich. Versprochen! Und wenn nicht, dann erhalten Sie Ihren Fahrpreis zurück, sofern Sie mit
unseren Linien mindestens 10 Minuten später - als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen - Ihre Zielhaltestelle
erreichen.
Bitte beachten Sie: Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden und die Abholung Ihrer
Erstattung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht berücksichtigen.
Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Besonders in den
Hauptverkehrszeiten stehen unsere Busse und Bahnen oft gemeinsam mit anderen Verkehrsmitteln im Stau oder
werden durch Baustellen behindert.
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage des für die erstattungsfähige Fahrt genutzten VRR – Ticket.
Tickets von anderen Verbünden (VGN, VRS usw.) und Tickets der Deutschen Bahn AG sind von der Erstattung
ausgeschlossen. Erstattungen ohne Ticket sind nicht möglich.
Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in Höhe von derzeit 2,30 EURO für Erwachsene
und 1,30 EURO für Kinder. Die monatliche Erstattungsgrenze (maximale Erstattungshöhe pro Monat) liegt
entsprechend bei 23 Euro für Erwachsene bzw. 13 Euro für Kinder. Die Erstattungsansprüche können nie höher
als der tatsächliche Wert des erworbenen Tickets sein.
Ermöglicht Ihr Ticket die Mitnahme von weiteren Personen wird lediglich eine Erstattung des Fahrtpreises für
eine Person – den Ticket-Inhaber – vorgenommen.
Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem anspruchsberechtigten SchokoTicket durchgeführt
wurden, das über den Schulträger bezogen wird.
Bei Erstattungsansprüchen für selbstzahlende SchokoTicket- sowie SemesterTicket-Inhaber wird auf Grund des
bereits stark rabattierten Preises lediglich der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder vergütet.
Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt nur an volljährige Personen (bei erstattungsfähigen Fahrten von
Minderjährigen wird die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten vorgenommen).
Beträge über 5,00 EURO werden nur gegen Vorlage eines Legitimationsausweises aushändigt.
Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in unseren DVG-KundenCentern.
Die DVG-Aktion „Immer nach Plan“ ist eine freiwillige Leistung der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
gegenüber ihren Kunden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG bittet
um Verständnis, dass sie sich in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehält bzw. den
Auszahlungsbetrag mit Forderungen der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG gegen Sie verrechnen kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ansprüche auf Fahrpreiserstattungen aufgrund von höherer Gewalt
ausgeschlossen sind.
Die Aktion „Immer nach Plan“ ist ein Pilotprojekt.